Leistungen

HL-Basics

Finanzbuchhaltung

  • Finanzbuchhaltung bzw. Einnahmen/Ausgabenrechnung
  • Individuelle Auswertungen (KERF, Finanzplan)
  • Umsatzsteuermeldungen

Was wir auch noch für Sie übernehmen:

Durchführung der Buchhaltung bei Ihnen vor Ort, wir decken Ihren kurzfristigen Personalengpass ab (im Fall von Mitarbeiterausfällen)

Lohnverrechnung

  • Dienstnehmerabrechnung
  • Führung der Lohnverrechnung extern sowie auch intern
  • Individuelle Einstellung der relevanten Kollektivverträge
  • An- und Abmeldungen
  • Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Vertretung bei Lohnsteuer-, Magistrats- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Abrechnung in Folge von Insolvenz
  • Abwicklung von Beendigungsansprüchen bei Insolvenz

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Was wir auch noch für Sie übernehmen:

Auch im Bereich der Lohnverrechnung sind wir vor Ort für Sie tätig, wir decken Ihren kurzfristigen Personalengpass ab (im Fall von Mitarbeiterausfällen)

Bilanzierung & Jahresabschluss

Kann sich Ihre Bilanz sehen lassen?

Die reine Bilanzerstellung nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben gehört in der heutigen Zeit bereits zur Routine.
Bilanzen und Jahresabschlüsse sind aber wesentlich  mehr als nur lästige Pflichterfüllung für Finanzamt und Banken. Der Jahresabschluss ist vielmehr das Abschlusszeugnis für Ihren Betrieb. Daher ist es uns ein Anliegen, Ihren Jahresabschluss möglichst zeitnah zum Bilanzstichtag aufzustellen. Wer hat schon ein gesteigertes Interesse daran,  lange nach dem Bilanzstichtag zu erfahren, was man vor mehr als 12 Monaten hätte besser  machen können. Der Jahresabschluss ist zusätzlich  ein wichtiges Instrument zur Zukunftsplanung. Er ist die notwendige Basis zur Beurteilung der Situation und zur Entscheidungsfindung für  mögliche zukünftige Strategien.  Als Ihr Steuerberater verfolgen wir laufend  alle Änderungen im Steuerrecht, befinden uns permanent in Weiterbildung und suchen nach den für Ihr Unternehmen besten Gestaltungsmöglichkeiten.

Die Ausübung dieser Tätigkeit erfolgt im Rahmen des Wirtschaftstreuhandberufungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Für Auftragsverhältnisse gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) für Wirtschaftstreuhandberufe in der jeweils gültigen Fassung, jedoch auch alle anderen zutreffenden gesetzlichen Bestimmungen.

Fragen? Senden Sie uns Ihre Anfrage:

 

HL-Special

Durchblick beim Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Auch bzw. speziell für diesen sehr komplexen Bereich stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie sowohl in sämtlichen Fragen rund um Ihre Arbeitnehmer als auch bezüglich Ihrer Ansprüche als Unternehmer.

Vermögensplanung

Nicht nur der aktuelle Finanzstatus oder das mögliche Steuersparpotenzial sondern auch eine zukunftsorientierte Vermögensplanung sind immer öfter Gegenstand unserer Beratung. Wann ist ein Pensionsantritt möglich? Wann wird welche Versicherungsleistung fällig? Wie lange muss ein Kredit noch rückgezahlt werden? Wie entwickeln sich Tilgungsträger und Kurs bei Fremdwährungsfinanzierung? Wie hoch wird die Pension sein, bzw. welche Auswirkungen hat eine Veränderung der Sozialversicherungsbeiträge auf die zukünftige Pension? Wann kann eine bestehende Immobilie steuerfrei veräußert werden? Diese und zahlreiche weitere zukunftsorientierte Fragestellungen erörtern wir gerne im Rahmen der Vermögensplanung mit Ihnen.

Finanzierung

Investitionen, Rentabilität und Liquidität gewährleisten ein gesundes Wachstum Ihres Unternehmens und sichern einen langfristigen Unternehmenserfolg. Wir beraten Sie gerne bei Ihrer Finanzplanung und unterstützen Sie tatkräftig bei Verhandlungen mit Kreditinstituten.

Unternehmensgründungen

Aus persönlicher Erfahrung wissen wir, wie schwierig die ersten Schritte in die Selbständigkeit sein können. Dabei spielt oft nicht nur die theoretische Planung der Rahmenbedingungen sondern leider auch die reale Abwicklung der bürokratischen Erfordernisse eine große und oft zeitintensive Rolle. Wir unterstützen Sie gerne bei allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten bis hin zur Wahl der geeigneten Rechtsform, aber auch bei einer möglichst raschen und reibungslosen Abwicklung des unvermeidlichen Wegs durch den Behördendschungel.

Betriebsübertragungen

Beratung für den potentiellen Nachfolger.
Wir unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung durch eine Bewertung und Analyse des Unternehmens Ihrer Wahl.

Beratung für den Übergeber.
Wir optimieren den Übertragungsprozess und sorgen dafür, dass Sie bei der Übergabe so wenig Abgaben wie möglich zu zahlen haben. Weiters unterstützen wir Sie bei allen pensionsrechtlichen Fragen.

Rechtsformwahl, Umgründungen

Bereits bei der Gründung Ihres Unternehmens spielt die Rechtsformwahl eine wichtige Rolle. Manchmal kann jedoch eine ursprünglich richtige Entscheidung durch die Entwicklung Ihres Unternehmens oder auch durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen dazu führen, dass eine Veränderung der Rechtsform ein Thema wird. Holen Sie sich bei uns das nötige gesellschafts- und steuerrechtliche Expertenwissen.

Betriebsprüfungen – Unangenehm, aber unvermeidbar

Als Puffer zwischen Ihnen und den Behörden entlasten wir Sie, indem wir Sie bei Betriebs-, und Lohnabgabenprüfungen (GPLA) und allen damit verbundenen Verfahren vertreten.

Fragen? Senden Sie uns Ihre Anfrage:

Hoehr & Lepuschitz - Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, A-8020 Graz, Telefon: + 43 316/58 25 62-0