November 2010
Wie allgemein bekannt, sind sonstige Bezüge (v.a. das 13. und 14. Monatsgehalt) nach Abzug der Sozialversicherung mit 6% begünstigt besteuert . Dies trifft jedoch nur insoweit zu, als diese Sonderzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres ein Sechstel der gesamten laufenden...
Die Übertragung von inländischen Grundstücken , z.B. durch einen Kauf, unterliegt der Grunderwerbsteuer . Die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung, das ist in der Regel der Kaufpreis, zu berechnen. Der Steuersatz beträgt 3,5%, wobei er...