April 2005
Die Reduktion des Körperschaftsteuersatzes durch die Steuerreform 2005 von 34% auf 25% bewirkt auch eine Änderung der steuerlichen Vorteilhaftigkeit von Leistungsvergütungen (d.s. insbesondere Geschäftsführerbezüge, Mieten und Darlehenszinsen) gegenüber...