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Kurz-Info: Geschäftsfreundebewirtung im Umsatzsteuerrecht
In der Klienten-Info Ausgabe Januar 2004 haben wir bereits auf den Sachverhalt EU-Widrigkeit des halben Vorsteuerabzuges von Bewirtungskosten hingewiesen. Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung des unabhängigen Finanzsenates gelten rückwirkend mit 1. Februar 1999 für alle Bewirtungsaufwendungen, die der Werbung dienen und bei denen eine betriebliche Veranlassung gegeben ist, eine Vorsteuerabzugsfähigkeit im Ausmaß von 100 %. Gemäß § 299 BAO kann rückwirkend eine Bescheidaufhebung beantragt werden.
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