Newsletter-Anmeldung

Klienten-Info - Archiv

Rentenbesteuerung - Verlängerung eines Steuersparmodells um 3 Jahre

April 2004
Kategorien: Klienten-Info

Infolge deutlicher Anhebung der Rentenbarwertfaktoren ab 2004 kommt es bei Gegenleistungsrenten (z.B. Liegenschaftskauf gegen Leibrente) zu einer Verschiebung der Steuerbelastung zwischen Rentenempfänger und Rentenzahler. Die Erhöhung des Rentenbarwertes, ab dessen Überschreitung durch die Rentenzuflüsse diese beim Empfänger steuerpflichtig werden, führt umgekehrt beim Rentenzahler zu einer späteren steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenzahlungen.
Für Verträge, die vor dem 31.Dezember 2003 abgeschlossen worden sind, können die Vertragsparteien einvernehmlich gegenüber dem Finanzamt erklären, die bisherige Rechtslage anzuwenden, welche dann bis Ende 2006 gilt (§ 124 b Z 82 EStG).
Mit dieser Option kann ein steuersparendes Leibrentenmodell (niedrigere Steuerprogression beim Leibrentenempfänger) um 3 Jahre prolongiert werden.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

Datenschutzinformation bezgl. Newsletterversand

Der Versand des Newsletters erfolgt über die Klier, Krenn & Partner KG (Jacquingasse 51, 1030 Wien). Ihre zuvor genannten Daten werden von der Klier, Krenn & Partner KG auf den Servern der Host Europe GmbH (HRB 28495, Amtsgericht Köln; Hansestraße 111, D-51149 Köln) mit Sitz in Deutschland gespeichert. Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten haben wir einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Klier, Krenn & Partner KG abgeschlossen und uns über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen informiert.

Hoehr & Lepuschitz - Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, A-8020 Graz, Telefon: + 43 316/58 25 62-0