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Artikel zum Thema: Beschwerdezinsen

Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli

Juli 2024
Kategorien: Klienten-Info

Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes - er bleibt bei 3,88 % - da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht bleiben.

Der gleich gebliebene Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO ab 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

 

Seit 1.7.2024

Bisher

Stundungszinsen

8,38 %

5,88 %

Aussetzungszinsen

5,88 %

5,88 %

Anspruchszinsen

5,88 %

5,88 %

Beschwerdezinsen

5,88 %

5,88 %

Umsatzsteuerzinsen

5,88 %

5,88 %

Bild: © Adobe Stock - Sutthiphong

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