Newsletter-Anmeldung

Klienten-Info - Archiv

Änderung bei der steuerlichen Verwertung von Auslandsverlusten

März 2002

Auf Grund des Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisses vom 25. September 2001 ZL 99/14/0217 kommt es zu einer wesentlichen Änderung in der Verwertung von Auslandsverlusten. Bisher führten Auslandsverluste lediglich zu einer Minderung der Progression betreffend die Inlandsgewinne.
Künftig sind Auslandsverluste von der Besteuerungsgrundlage in Österreich abzugsfähig. Diese Regelung gilt sowohl für Verluste aus gewerblichen Betriebsstätten als auch für Betriebsstätten von Freiberuflern und bei Vermietung von ausländischen Immobilien.
Um eine Verlust-Doppelverwertung zu vermeiden, wurde folgende Regelung getroffen: Wird im Ausland in den Folgejahren ein Gewinn erzielt und lässt der ausländische Staat den Verlustvortrag zu, dann kommt es in Österreich zu einer Art Nachversteuerung. Dies geschieht in folgender Weise:
In diesem Jahr ist nicht mehr der gesamte ausländische Gewinn, sondern nur mehr der um den Verlustvortrag gekürzte Gewinnanteil in Österreich von der Besteuerung freigestellt.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

Datenschutzinformation bezgl. Newsletterversand

Der Versand des Newsletters erfolgt über die Klier, Krenn & Partner KG (Jacquingasse 51, 1030 Wien). Ihre zuvor genannten Daten werden von der Klier, Krenn & Partner KG auf den Servern der Host Europe GmbH (HRB 28495, Amtsgericht Köln; Hansestraße 111, D-51149 Köln) mit Sitz in Deutschland gespeichert. Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten haben wir einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Klier, Krenn & Partner KG abgeschlossen und uns über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen informiert.

Hoehr & Lepuschitz - Steuerberatungsgesellschaft OG, Leuzenhofgasse 18, A-8020 Graz, Telefon: + 43 316/58 25 62-0