Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
Korrektur zur Klienten-Info 01/2002
KFZ-Steuer pro Monat
ad. andere KFZ
In den dort angeführten Steuerbeträgen ist insofern ein Darstellungsfehler unterlaufen, als nicht deutlich zu unterscheiden ist, welche Beträge vor und nach Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut gelten.
Richtig ist folgendes:
bis zur Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. dd KfzStG) | |
erhöhter Einheitssteuersatz pro Monat | EUR |
mehr als 3,5 t je t | 8,50 |
mindestens | 73,- |
höchstens | 340,- |
Anhänger höchstens | 272,- |
ab der Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. ee KfzStG) | |
gestaffelte Steuersätze pro Monat | EUR |
- weniger als 12 t je t | 5,09 |
mindestens | 43,60 |
12 t bis 18 t je t | 5,45 |
über 18 t je t | 6,17 |
höchstens | 246,80 |
Anhänger höchstens | 197,44 |
Bild: © Eisenhans - Fotolia
© HOEHR & LEPUSCHITZ STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT OG | Klienten-Info
Datenschutzinformation bezgl. Newsletterversand
Der Versand des Newsletters erfolgt über die Klier, Krenn & Partner KG (Jacquingasse 51, 1030 Wien). Ihre zuvor genannten Daten werden von der Klier, Krenn & Partner KG auf den Servern der Host Europe GmbH (HRB 28495, Amtsgericht Köln; Hansestraße 111, D-51149 Köln) mit Sitz in Deutschland gespeichert. Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten haben wir einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Klier, Krenn & Partner KG abgeschlossen und uns über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen informiert.