Klienten-Info - Archiv
Artikel empfehlen
Nicht jeder feiert mit - Lohnsteuerpflicht für Zuwendungen anlässlich von runden Geburtstagen
Bekanntermaßen sind geldwerte Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern) und die dabei empfangenen Sachzuwendungen, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Als angemessen gilt bei Betriebsveranstaltungen laut Lohnsteuerrichtlinien ein Geldwert von jährlich 365 € bzw. bei Sachzuwendungen ein Geldwert von jährlich 186 €. Es darf sich bei den Zuwendungen jedoch nicht um individuelle Entlohnung handeln. Eine solche sah der UFS jüngst in seiner Entscheidung vom 20.6.2009 (GZ RV/0581-G/06) aber als gegeben an, wenn an Mitarbeiter, welche ein Dienstjubiläum feierten oder Prüfungen erfolgreich ablegten, Reisegutscheine und Golddukaten verteilt wurden. Dabei half es auch nichts, dass die Geschenke anlässlich der Weihnachtsfeiern überreicht wurden und sich der Wert der Zuwendungen auch innerhalb der eingangs genannten Angemessenheitsgrenzen bewegt hat. Gleiches gilt für Geschenke an Mitarbeiter anlässlich runder Geburtstage. Auch hier ging der UFS von einem geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis und somit von Sozialversicherungs- wie auch Lohnsteuerpflicht aus.
Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia
© HOEHR & LEPUSCHITZ STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT OG | Klienten-Info
Datenschutzinformation bezgl. Newsletterversand
Der Versand des Newsletters erfolgt über die Klier, Krenn & Partner KG (Jacquingasse 51, 1030 Wien). Ihre zuvor genannten Daten werden von der Klier, Krenn & Partner KG auf den Servern der Host Europe GmbH (HRB 28495, Amtsgericht Köln; Hansestraße 111, D-51149 Köln) mit Sitz in Deutschland gespeichert. Zur Gewährleistung der Sicherheit Ihrer Daten haben wir einen Auftragsverarbeitervertrag mit der Klier, Krenn & Partner KG abgeschlossen und uns über die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen informiert.